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Der Angebotspreis - Korrekt bestimmen!

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Angebotspreis – Wie definiere ich den Angebotspreis richtig?

1. Der Angebotspreis – Was kann man sich darunter vorstellen

Der Angebotspreis ist nicht mit dem Marktpreis zu verwechseln. Der Angebotspreis bezieht sich lediglich auf den „Wunschpreis“, den ein Verkäufer äußert, beziehungsweise mit dem das Objekt auf den Markt gebracht wird. Da dieser aber nicht unbedingt zu realisieren ist, weicht er von einem möglichen Verkaufspreis natürlich ab. Sie werden aber im ersten Schritt für das Exposé oder eine Vermarktung in Onlineportalen einen Preis definieren müssen – den Angebotspreis. Somit kann ein möglicher Käufer einen ersten Eindruck erlangen, in welche Richtung der Verkauf der Immobilie gehen soll und welche Vorstellung Sie haben!

2. Wie kann ich einen bestmöglichen Angebotspreis definieren

Zu allererst kommt es auf die Fakten an. Somit ist der erste Schritt die Wertermittlung. Hierfür ist es sicherlich lohnend, einen Profi zu Rat zu ziehen, damit Sie den entsprechenden Wert definieren können – hierbei helfen wir Ihnen gerne.

Parallel hierzu ist es natürlich auch von Vorteil, sich selbst ein Bild vom Markt zu machen, indem man aktuelle Anzeigen in Portalen, der Zeitung oder lokalen Maklern anschaut. Sobald der „Profi“ einen entsprechenden Marktwert definiert hat, kann man einen Angebotspreis definieren.

Auch hier ist es von Vorteil, sich durch jemanden, der im Markt tätig ist, beraten zu lassen, da ein Angebotspreis in stark nachgefragten Gebieten höher über dem Marktwert liegen kann als in eher schwächeren Regionen.

Man sollte in diesem Fall versuchen, sich dem marktüblichen Preis anzupassen, beziehungsweise von diesem nur gering abzuweichen. Dies hat den Hintergrund, dass Objekte, die „zu teuer“ angeboten werden, in der Regel von entsprechenden Interessenten gar nicht erst angeschaut werden, da diese nicht in dem Preissektor suchen würden. Hierdurch entsteht schnell das Problem, dass Objekte über längeren Zeitraum im Bestand eines Immobilienmaklers verweilen oder Sie das Objekt selbst nicht verkauft bekommen.

Ebenso ist es problematisch, nach einiger Zeit von dem zu hohen Preis abzusehen und diesen zu senken! Das Objekt ist dann in der Regel schon „verbrannt“. Das bedeutet, dass Suchende diese Immobilie nicht mehr berücksichtigen beziehungsweise, durch die lange Vermarktungszeit, der Gedanken kommt „Da kann ja etwas nicht stimmen“. Bei einem zu niedrig angebotenen Objekt freuen sich am Schluss nur die Käufer; ein Immobilienverkauf sollte aber ein Geben und Nehmen sein. Somit ist es wichtig, sich mit dem Objekt und den Preisen sehr genau auseinander zu setzen, beziehungsweise hierfür lieber einen entsprechenden Partner zu Rat ziehen.

3. Weicht der Angebotspreis aufgrund der Vermarktungsstrategie ab?

Der Angebotspreis ist in unterschiedlichen Vermarktungsstrategien auch unterschiedlich hoch. Im Prinzip lassen sich alle Methoden auf zwei unterschiedliche Kerne begrenzen. Die einen näheren sich dem Verkaufspreis von unten, die anderen von oben.

Aber was bedeutet dies genau?

Bei einem „klassischen“ Verkauf setzt der Verkäufer einen Wert an – den Angebotspreis. Dieser wird im Folgenden oftmals noch versucht, verhandelt zu werden und in manchem Fällen wird der Spielraum, den sich der Verkäufer im Vorfeld gesetzt hat, ausgeschöpft. Somit reduziert sich der Angebotspreis um eine bestimmte Differenz hin zum Verkaufspreis. Diese Art des Immobilienverkaufs wird überwiegend genutzt. Die andere Art der Vermarktung ist das sogenannte „Bieterverfahren“. Hierbei wir der Angebotspreis relativ niedrig gewählt; somit entspricht der Angebotspreis dem „Startgebot“ oder dem „Mindestgebot“.

Gerade bei Grundstücken in beliebten Regionen ist dies eine gerne gewählte Version, da der Preis nach oben hin offen ist und somit Privatpersonen, Bauträger und andere Ihren Angebotspreis überschreiten könnten. Aber nicht zu euphorisch, dies passiert nur, wenn auch entsprechend viele Interessenten vorhanden sind!

 

4. Bedenken Sie emotionale Grenzen der Käufer!

Sie kennen es nicht zuletzt vom Einkaufen – viele Preise sind mit ,99 € oder ,95 € ausgeschrieben. Es handelt sich in Ihrem Fall zwar um eine höhere Summe, das Prinzip bleibt das Gleiche! Wenn Sie Ihre Immobilie im Verkauf für 495.000 €, im Verhältnis zu 501.000€, anbieten, empfindet man direkt einen gravierenden Unterschied.

Ebenso ist für viele Käufer die Suche in Portalen auf bestimmte Preissegmente eingegrenzt. Somit würden Sie einen Käufer, der unter 500.000 € sucht, verlieren, obwohl er nur um eine Haaresbreite unter Ihrem Angebotspreis sucht. Es gibt hierfür bessere Möglichkeiten, den Preis noch etwas zu verschönern – das separate Ausweisen der Garagen zum Beispiel.