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Die Flurkarte – Hiermit verschaffen Sie sich einen groben Überblick

1. Was kann man sich unter der Flurkarte vorstellen?

Die Flurkarte, auch Kataster- oder Liegenschaftskarte genannt, ist der darstellende Teil eines Liegenschaftskataster. In der Flurkarte werden die Flurstücke mit Ihren Grenzen, Gebäuden, Flächen sowie der tatsächlichen Nutzung in einem bestimmten Gebiet bildlich und maßstabsgetreu dargestellt. Jede bedeutsame Veränderung eines Flurstücks wird in der Katasterkarte nachgetragen, jedes Mal mit neuer Nummerierung, nach vorgegebenen Verfahren. Das Liegenschaftskataster wird von jedem Bundesland geführt und auf dem neuesten Stand gehalten. Die zuständige Katasterbehörde führt das Liegenschaftskataster, welches der einzige flächendeckende und aktuelle Nachweis aller Flurstücke ist. Im Rechtsverkehr sowie in der Vermessung hat die Flurkarte eine besondere Bedeutung.

Während für die analoge Ausgabe der Flurkarte ein Rahmen- und Nummerierungssystem festgelegt ist, werden die digitalen Formen der Flurkarte, die Automatisierte Liegenschaftskarte und die Digitale Flurkarte, in einem Geoinformationssystem flächendeckend und blattschnittfrei geführt.

2. Welche Bestandteile hat eine Flurkarte?

Die Flurkarte wird in einem Maßstab von 1:1000, 1:2000 und 1:500 erstellt. Folgende Punkte werden in der Regel in einer Flurkarte behandelt:

–         Flurstücke mit entsprechender Flurstücknummer sowie den entsprechenden Flurstückgrenzen

–         Gebäude mit Hausnummern und deren tatsächlicher Nutzung

–         Straßennamen

–         Gebietsgrenzen (unter anderem Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen)

–         Nutzungsarten des Bodens, Gewässer und ausgewählte topographische Informationen wie Hecken, Mauern

–         Bezeichnung der Gemarkung, Angabe des Maßstabes, die Herkunft und der Blattrahmen für die Flurnummer

Diese Angaben können aber, je nach Flurkarte, abweichen. Das Katasterwesen ist in Deutschland Ländersache, die ausführenden Vorschriften zwar vereinheitlich, aber nicht gleich.

 

3. Brauche ich eine Flurkarte und was kostet Sie?

Mit Bautätigkeit und Immobiliengeschäften verändern sich Flurstücke und Gebäude.

Sie wollen ein Grundstück kaufen? Dafür brauchen Sie ebenso eine Flurkarte zur Beurkundung von Grundstücksgeschäften wie auch für die Planung, die Bodenordnung und den Grundstücksverkehr.

Sie wollen ein Grundstück kaufen und bebauen? Dann benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus der Flurkarte. Auf der Grundlage eines Auszugs aus der Flurkarte wird von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder einer befugten behördlichen Vermessungsstelle ein Lageplan für das zu bebauende Grundstück und seine unmittelbare Umgebung erstellt, der einen wichtigen Teil Ihrer Bauantragsunterlagen darstellt.

Soll ein Grundstück geteilt werden? Dann erhält das neue Flurstück auch eine neue Flurstücknummer.

Ferner dient die Flurkarte als Nachweis von Grundstücksgrenzen (Grenzeinhaltungsbescheinigung). Wenn es Unstimmigkeiten zwischen zwei Parteien in Bezug auf den Verlauf der Flurgrenzen gibt, dann können Fachleute anhand der erhobenen Daten den rechtlich gültigen Grenzverlauf nachweisen und gegeben falls fehlende Grenzzeichen wieder herstellen.

Die Flurkarte ist der darstellende Teil der Rechtsgrundlage für einen entsprechenden Grundbucheintrag, da durch die Flurkarte die Lage und Existenz des Grundstücks nachgewiesen werden kann.

Im Liegenschaftskataster sind alle Flurstücke flächendeckend eingetragen. Das Katasterwesen ist Ländersache. Jeder kann beim zuständigen Katasteramt Einsicht nehmen und Auszüge aus den Flurkarten erhalten, mittlerweile auch online. Die Kosten variieren, je nach Bundesland und selbst von Stadt zu Stadt und auch nach Art und Größe. Es sind 15 € bis 60 € einzuplanen.

 

4. Flurstück und Flurstücknummer

Eine Flurkarte weist viele Flurstücke aus. Ein Flurstück ist ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, der von einer im Liegenschaftskataster festgelegten Grenzlinie umschlossen ist und unter einer besonderen Bezeichnung geführt wird. Es ist geometrisch und wird amtlich vermessen. Das Flurstück wird in der Flurkarte mit eigener Flurstücknummer geführt und ist eine flächenmäßige Buchungseinheit im Katasteramt, wo es auch abrufbar ist. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen, die alle durch Flurstücknummer gekennzeichnet sind. Somit kann ein Grundstück genau zugeordnet werden. Die Flurstücke werden fortlaufend nummeriert. Wird die geometrische Form eines Flurstücks verändert, dann entsteht ein neues Flurstück, was wiederum eine neue Nummer erhält.

 

5. Analoge Flurkarte – Automatisierte Liegenschaftskarte und Digitale Flurkarte – ALKIS

Ursprünglich wurden die Flurkarten analog geführt. Diese wurden in Bayern von der Digitaten Flurkarte (DFK), in allen anderen deutschen Bundesländern von der Automatisierten Liegenschaftskarte (AKL) abgelöst. Somit steht ein flächendeckender, objektstrukturierter, blattfreier und digitaler Datenbestand zur Verfügung.

In dem bundeseinheitlichen Datenmodell ALKIS, dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssytem, wurden die bisher getrennt geführten Liegenschaftskatasterdaten der Automatisierten Liegenschaftskarte (zusammen mit dem beschreibenden Teil des Liegenschaftsbuches) und der Digitalen Flurkarte in ein Geoinformationssystem zusammengeführt. Dadurch ergeben sich folgende Vorteile: Die Daten des Liegenschaftskatasters werden bundesweit in einem einheitlichen System geführt, es gibt einen einheitlichen Bestand der Grunddaten des Liegenschaftskatasters bundesweit und einen kompletten Nachweis aller historischer Daten des Liegenschaftskatasters.