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Der Alleinauftrag – Hierbei ist vom Makleralleinauftrag die Rede

1. Der Vertrag und seine Auswirkungen

In der Regel wird beim Verkauf über einen Immobilienmakler auf einen Alleinauftrag zurückgegriffen. Dies lässt sich recht einfach über den Anreiz erklären, den der Makler durch den Maklervertrag bekommt.

Durch den Makleralleinauftrag wird gewährleistet, dass der Makler seine Arbeit ohne Konkurrenz anderer Makler aufnehmen und durchführen kann.

Wettbewerb macht den Verkauf attraktiv? Damit haben Sie Recht, aber dieser Wettbewerbt findet bereits einen Schritt vorher statt – in der Phase, in der wir Ihnen helfen. Und zwar bei der Auswahl des richtigen oder besser gesagt passenden Makler für den Verkauf Ihrer Immobilie.

Da der Verkauf einen großen finanziellen und emotionalen Anteil beinhaltet, sollte eben der zweite Schritt – der Verkauf über einen Makler – auch dieses Vertrauen widerspiegeln.

Durch die Beauftragung eines einzelnen Maklers ist dessen Engagement wesentlich höher, da sich der Verkauf über das entsprechende Maklerbüro für durchaus wahrscheinlich gestaltet. Dadurch zögert der Immobilienmakler auch nicht, Anzeigen zu schalten, Ihr Objekt tiefgehend zu prüfen sowie dem Käufer eine perfekte Beratung zu gewährleisten, um Ihr Objekt zu verkaufen. Die Arten des Makleralleinauftrags werden im Folgenden erläutert, können aber in zwei Formen aufgeteilt werden. Der einfache und der qualifizierte Makleralleinauftrag.

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2. Der einfache Alleinauftrag – Wie ist dies zu verstehen?

So wie das Wort es bereits erkennen lässt, handelt es sich bei einem einfachen Makleralleinauftrag um eine eingeschränkte oder abgespeckte Form. In einem einfachen Alleinauftrag verpflichtet sich der Verkäufer lediglich, einen Makler einzusetzen und diesem exklusiv das Objekt zur Vermarktung bereitzustellen.

Es ist Ihm aber dennoch möglich, das Objekt noch über seine eigenen Tätigkeiten zu verkaufen und somit den Verkauf zu vollziehen, ohne dass der Immobilienmakler hierfür einen Provisionsanspruch geltend machen kann. Kurz gesagt, der Makler bekommt lediglich die Provisionen der von Ihm nachgewiesen Käufer bei einem erfolgreichen Verkauf vergütet.

3. Der qualifizierte Makleralleinauftrag – Die gängigere Form

Die Form des qualifizierten Alleinauftrags ist die wohl aktuell präferierte. Zum Verständnis handelt es sich bei der qualifizierten Form des Makleralleinauftrags um die Ergänzung, dass Sie als Verkäufer sämtliche Interessenten, welche an Sie persönlich herantreten, auch an den Immobilienmakler weitergeben müssen. Dies klingt im ersten Moment „unverständlich“, ist aber relativ einfach zu begründen.

Durch diese Planungssicherheit kann der Makler das Objekt ohne Bedenken auf dem Markt anbieten und wird in den Internetportalen und in Anzeigen in Zeitungen mit einem höheren Budget werben, da in dieser Form die größte Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass das Objekt über den Makler verkauft wird.

Ebenso ist die Frage des Nachweises nicht mehr so in Gefahr – denn es ist oftmals möglich, dass Interessenten aufgrund von Werbemaßnahmen und Vermarktungsstrategien direkt an den Verkäufer herantreten können, ohne dass dies nachweisbar wäre.

Ein ebenso wichtiger Grund ist die Betreuung des möglichen Käufers, denn ab dem Zeitpunkt, an dem ein potenzieller Käufer Interesse bekundet, beginnt erst die „heiße Phase“. Da viele Käufer in Ihrem Leben oftmals lediglich eine Immobilie kaufen, möchten diese auch alles richtig machen. Dadurch ergibt sich, dass ein großer Erklärungsbedarf besteht und alle notwenigen Dokumente vorliegen müssen!

Somit ist die wohl gängigste Form der qualifizierte Makleralleinauftrag – denn, wenn Sie einen Makler beauftragen, möchten Sie diesem doch auch vertrauen, dass er seine Arbeit perfekt macht, oder?

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