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10. Wer kontrolliert den Immobilienmakler?

Dies ist unser Ansatz, Mantz-Immobilien übernimmt diesen Qualitätsanspruch.Wir wollen es Ihnen ermöglichen, den perfekten Makler für Ihre Immobilie zu nutzen.

10.1. Wer kann Immobilienmakler werden?

Als Makler kann vom Prinzip her fast jeder tätig werden. Hierfür muss der zukünftige Immobilienmakler lediglich ein „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO)“ ausgefüllt werden. In Kombination mit unterschiedlichen Dokumenten (Personalausweis, Polizeilichem Führungszeugnis, etc.) wird der Antrag geprüft und nach sorgfältiger Begutachtung aller angeforderten Unterlagen anschließend ausgestellt.

10.2. Gibt es eine Fortbildungspflicht für Immobilienmakler?

Seit dem 01.08.2018 besteht eine Fortbildungspflicht für Immobilienmakler, die alle 3 Jahre in einem Umfang von mindestens 20 Stunden wahrgenommen wird.

10.3. Was sagen Immobilienmaklerverbände aus?

Ebenso geben Verbände wie der IVD Rahmenbedingungen vor, die von den Immobilienmaklern einzuhalten sind.
Sie als Verkäufer sollten von der Kompetenz eines Maklers profitieren und dafür möchten wir sorgen, damit Sie am Ende des Verkaufs restlos glücklich sind und sich währenddessen auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.