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Sachwertverfahren - Was ist meine Immobilie tatsächlich wert?

Das Sachwertverfahren ist das wohl komplexeste Verfahren zur Wertermittlung einer Immobilie.

Bei dem Sachwertverfahren müssen drei Komponenten berücksichtigt werden: der Bodenrichtwert, der Sachwert der baulichen Anlagen, also der Gebäude, die auf dem Grundstück stehen, der Sachwert der baulichen Außenanlagen, wie z.B. Garagen, Befestigungen oder Wege sowie der sonstigen Anlagen.

Der Bodensachwert und der Gebäudesachwert werden addiert und ergeben so den vorläufigen Sachwert.

Doch woher kennt man eigentlich den Wert eines Gebäudes oder den des Bodens?

Für die Gebäude gibt es eine so genannte Sachwertrichtlinie. Diese beinhaltet die Bauart des Hauses und die Qualität der Bauteile. Anhand einer festgelegten Rechenformel lassen sich dann die Regelherstellungskosten einer Immobilie errechnen. Mit Hilfe einer Tabelle können Besonderheiten, wie Sanierungen, in der Berechnung berücksichtigt werden.

Auch zu beachten ist, dass bei einem Gebäude linear 1,25% Wertminderung seit Bau des Gebäudes eingerechnet werden müssen.

Den Bodensachwert erhält man über den Gutachterausschuss, dieser ist im Gegenzug zu dem Wert des Hauses gleichbleibend, da keine Abnutzung stattfindet.

Natürlich kann man Immobilien mit dem eigentlich gleichen Sachwert häufig nicht unbedingt miteinander vergleichen. So kann beispielsweise ein Einfamilienhaus in einem sehr gefragten Stadtgebiet deutlich mehr wert sein als ein ähnliches Objekt im ländlichen Gebiet. Hierfür wird von den Gutachterausschüssen jeweils ein Marktanpassungsfaktor errechnet, womit der vorläufig errechnete Sachwert dem jeweiligen Markt vor Ort angepasst werden kann.

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